Der Berliner Senat schlug jüngst vor, dass die Mieten für gut 1,5 Millionen Wohnungen in Berlin eingefroren werden und fünf Jahre lang nicht erhöht werden dürfen. Diese Mietpreisbremse soll bis Mitte Oktober in ein Gesetz gegossen werden. Kapitalanleger, welche in den letzten Jahren ein Immobilieninvestment getätigt haben, schlagen Alarm. Wie wirkt sich dieser Eingriff auf den Wohnungsmarkt aus?

Mietpreisbremse soll 2020 in Kraft treten 

Ab Januar 2020 soll dieser „Mietdeckel“ in Berlin in Kraft treten. Zwischenzeitliche Mieterhöhungen sollen unterbunden werden, in dem der Senatsbeschluss vom 18. Juni 2019 rückwirkend gültig ist. Verstöße können mit Geldbußen von bis zu 500.000 Euro bestraft werden. Die Erstvermietung bei Neubauten und der soziale Wohnungsbau sollen von diesem Gesetz ausgeschlossen werden. Zudem soll eine Mietobergrenze eingeführt werden, dessen Höhe aktuell noch nicht bekannt ist. Mieten, die dann über dieser Grenze liegen, müssen auf entsprechenden Antrag gesenkt werden. Modernisierungen müssen den Behörden zukünftig mitgeteilt werden. 

Kapitalanleger äußern Kritik

Sowohl private als auch institutionelle Investoren regieren geschockt auf diesen Vorschlag. Ihrer Meinung wird dieses Gesetz dazu führen, dass weniger investiert wird. Somit dürfte die Zahl der Neubauten sowie die Zahl der Sanierungen in Berlin deutlich zurückgehen. Bei den vielen fehlenden Wohnungen würde sich der Berliner Senat wohl ins eigene Knie schießen. Darüber hinaus ist man besorgt, dass das Berliner Beispiel Schule macht und auch in anderen Bundesländern angewandt wird. Die zunehmende Verunsicherung am Markt lässt die Kapital- und Beleihungskosten steigen. Dies hat zur Folge, dass die ohnehin schon sehr hohen Kosten für den Wohnungsneubau noch weiter nach oben schießen. Immobilien werden von Investoren oftmals vor dem Hintergrund gekauft, sich vor einer anziehenden Inflation zu schützen. Bei gedeckelten Mieten ist dies somit nicht mehr ausgleichbar, es sei denn über noch weiter steigende Immobilienpreise.  

 

Was Investoren bei einem Immobilieninvestment jetzt tun können

Der Eigentümerverband Haus und Grund ruft Vermieter auf, Mieten kurzfristig zu erhöhen. Für Berlin ist dies, wie oben erwähnt, jetzt schon zu spät. Mieterhöhungen für Wohnungen in anderen Bundesländern, in denen Vermieter nicht die maximale Miete ausschöpfen, sind nach wie vor unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Laut Bundesgesetz darf die Miete maximal zehn Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Vermieter und spezielle Agenturen setzen zudem immer häufiger auf befristete Verträge in kleinen möblierte Apartments. Damit lassen sich Mietpreisbegrenzungen umgehen und Preise von bis zu 30 Euro pro Quadratmeter erzielen.